Hallo Herr Fleischhauer,
danke für Ihre Infos. Das Gebäude und die Nutzung sind Bestand und sollen nun auf "Brandschutztauglichkeit" untersucht werden. Abschnitt 6/Tabelle 1 IndBauRL scheidet derzeit aus, da die Flächen zu groß sind. Es ist also momentan der Versuch angesagt, über Abschnitt 7/DIN 18230-1 den Nachweis zu schaffen, da das bei Gelingen natürlich die kostengünstigere "Lösung" darstellen würde. Erst wenn nicht, kann ich den Betreiber überzeugen, zu investieren.
Die Lagerung ist nun auch wieder nicht so kompakt. Es sind z. B. Profilstäbe mit den ca.-Abmessungen 5 x 5 cm, 2 m lang oder Rundstäbe 2 cm Durchmasser, 1 m lang oder Platten 1 cm stark, 50 x 50 cm, im Stapelblock und in der Verpackungskiste mittels Styroporstreifen auf (Luft-)Abstand gehalten (natürlich auf Paletten und Transportmitteln). Die nötige Ventilation für einen Brand ist gegeben. Was ist wenn so eine Verpackungskiste (Holz- und Pappekisten) und die darunterliegende Holzpalette brennt? Entzündet sich das Grafit? Brennt es oder glimmt es? Kann es mit Wasser (später ev. Sprinkler?) gelöscht werden? Ist Grafit hier mit Kohle vergleichbar, kritischer, weniger kritisch?
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Danke an alle die helfen, danke für jeden noch so geringen Hinweis.
Schönen Gruß aus Oberbayern!
Peter Häusler