Hallo Herr Huber,
bisher kenne ich solche Anlagen nicht mit rauchmeldergesteuerter Entrauchungsöffnung auf allen Etagen sondern lediglich mit Überströmung vom Treppenraum in den Vorraum bei Hochhäusern, um auch die Schleuse rauchfrei zu halten sowie Entrauchungsöffnung im Treppenraumkopf für eine "Spülphase" direkt nach Anlaufen, um evtl bereits eingedrungenen Rauch zu verdrängen. Wichtig ist auch nur, dass der Überdruck im Treppenraum größer ist als der Druck im Brandraum, damit hier kein Druckgefälle und damit eine Abströmung in den Treppenraum auftritt. Ein Abströmen des Drucks aus dem Treppenraum in den Brandraum ist nicht unbedingt erforderlich, wird sich aber spätestens im Vollbrand mit thermischer Zerstörung der Verglasung bei öffnen der Brandraumtür einstellen. Daher muss die Zuluft ausreichend stark sein und ein Druckregelelement ggf. bei öffnen einer Treppenraumtür (des Brandraumes?) sogar nahezu schließen, um den Druck zu halten.
Eine geschossweise Entrauchung z. B. der notwendigen Flure, wie von Herrn Hahn angesprochen, kenne ich übrigens nur aus der sächs. BauO. Und was die Lage eines Feuerwehraufzuges mit einer Überdrucklüftungsanlage des Treppenraumes zu tun hat, verstehe ich nicht, da ein FW-Aufzug einen eigenen Vorraum haben und mit dem Treppenraum nicht in direkter Verbindung stehen sollte. Und dass der Treppenraum nicht direkt mit den Nutzungseinheiten in Verbindung stehen sollte. ergibt sich aus den entsprechenden Richtlinien für Hochhäuseer, soweit diese in den jeweiligen Bundesländern eingeführt sind, ansonsten aus der Beurteilung als Gebäude besonderer Art und Nutzung.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer