Autor: logiker @Beuscher
@logiker,
warum kann der Aufsteller des Brandschutzkonzeptes (Voraussetzung: Grundlagen und Wirkung einer Sprinkleranlage sind dem Aufsteller bekannt - das halte ich aber sowieso als Voraussetzung für die Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes) keine Kompensationen anführen? und dann ist er für die Dimensionierung der Sprinkleranlage verantwortlich? - dafür ist doch der Fachplaner der Sprinkleranlage vorgesehen.
Dies gilt natürlich nicht wenn die vorgeschlagene Kompensationen an der Dimensionierung der Sprinkleranlage gekoppelt ist.
Hallo Herr Beuscher,
Man kan eben nicht Dinge beschreiben, die nicht funktionieren oder für die es keine anerkannten Regeln gibt, aber dann die Verantwortung, dass es klappt dem Fachplaner überlassen.
Der Konzeptersteller haftet für die prinzipielle Realisierbarkeit seiner Lösung.
Gleichwohl dürfte ja ein Architekt, der nur die Entwurfsphase innehat seinen Honoraranspruch verlieren, wenn das "Luftschloss" nun mal nicht im Himmel schweben bleibt. Hier dem Fachplaner die Verantwortung zu geben, er müsse eben "Siemens-Luftanker" nehmen (aber mann wisse nicht, wie die aussehen), wäre wohl falsch.
Beispiele im Rahmen der Sprinklertechnik:
- Fasadensprinklerung (Der BSK-Ersteller schrieb, dass dann die Brüstung entfallen könnte. Wie hierzu der Fasadenschutz auszusehen hätte, wäre mit dem SV für die Feuerlöschanlage abzuklären ...)
- Berieselung eines Treppenauges in einer Verkaufsstätte mit F90-Anforderung (Durch eine Berieselungsanlage würde gem. BSK eine Brandübertragung ausgeschlossen sein. Wo steht, wie eine solche tolle Anlage auszusehen hat. Über einen 2 x 5 m gesprinklerten Streifen mit Vorhang oder so könnte ich mir ja noch was vorstellen...)
- Kaltrauch (Gem. BSK wäre aufgrund der besonderen Sprinklertechnik nur mit einer Rauchtemperatur - Schutz von Rauchschürzen (Im BSK wurde postuliert, dass durch eine Verdichtung der Sprinkler im Bereich der Schürzen (normales Glas in Aluminium) eine Unterwanderung auszuschließen sei obwohl gem. DIN 18232 mit 600°C trotz Sprinklerung zu rechnen war).
Wenn also hier ein Konzeptersteller im Sinne für den Kunden "die Klappe weit aufreisst", dann muss er das auf seine Kappe nehmen und nicht dann alles dem abnehmenden SV aufbürden. Der darf nämlich dem Kunden sehr sehr lange und ausführlich erklären, warum er nun ein Problem hat. Denn dann ist das Kind in den Brunnen gefallen und der hochbezahlte Konzeptersteller dank seines hohen Honorars nicht mehr im Projekt involviert.
Was macht mann? Mann wechselt den SV und den Konzern ...
PS:
Für die Auslegung der MRA gilt das gleiche.
Man kann einfach nicht für einen 3,50m hohen Raum eine 2,50m hohe raucharme Schicht fordern und der DInge harren, dass es einer schon hinbekommt.
Der Konzeptersteller hat noch die Chance und die Pflicht zu prüfen, ob die Gebäudegeometrie und die Infrastruktur eine solche Anforderung überhaupt erfüllen kann. Wie bspw.:
- Wo kommt die Luft her?
- Reichen die Fenster aus?
- Sind Außenjalousien vor den Fenstern?
- Wer öffnet die Wie und wie sicher ist deren Öffnung?
- Wie öffnen die Fenster? Wie sicher öffnen die Fenster?
- Strömt die Luft dann oberhalb der raucharmen Schicht ein?
- Wie sieht es mit 3,0m hohen Toren aus?
- Geht ein Tor sicher auf und bleibt es auch auf?
Ich könnte da unendlich weitermachen.
Das muss alles in der Konzeptphase verhackstückt werden, da nichts mehr zu holen ist, wenn die Fassade steht oder die Decke zu niedrig ist.
Der Wunsch nach einer 2,50m hohen raucharmen Schicht im BSK hilft da einem ohne vorherige fachliche Durchdringung nichts. Zur Not VORHER den Fachplaner und den SV fragen.
Viel Spaß noch beim Diskutieren
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