Autor: Logiker Hallo zusammen,
1. die 4m kommen vermutlich aus einer der vielen anderen Garagenverordnungen, bei denen eben die (und nur die) Garagenebene zu sprinklern ist, die unter 4m liegt.
2. bei meiner Antwort gehe ich deshalb davon aus, dass es sich um eine solche Garage / Garagenverordnung handelt - ansonsten eben die jeweilige Garvo lesen.
3. Die Pflicht zur Sprinklerung der Ebene unterhalb 4m hat unter anderen folgende Zweck (unabhängig, ob der tatsächlich erfüll wird!!!):
Die Decke soll gekühlt werden - Verlängerung der Statik
Die Feuerwehr soll es nicht ganz so schwer haben in das UG2 vorzudringen.
4. Diese Zwecke vertragen sich auch mit einer höheren, ungesprinklerten Garagenebene ohne TXX-Tor.
5. Wenn also nicht andere Gründe für eine Sprinklerung beider Garagenebenen sprechen (bspw. kann dann evtl eine herkömliche RLT-Anlage zur Entrauchung genommen werden), braucht nur die unterste gesprinklert zu werden.
6. Die Tatsache, dass dann Rauch aus dem UG1 ins UG2 kommen könnte ist hierbei irrelvant (der wird dann nicht so heiß sein ...).
7. Immer die jeweilige GarVO lesen und am besten bei solchen Diskussionen das Bundesland angeben.
Viel Spaß noch