Hallo Claudia,
Die Frage gab es so ähnlich schon mal.
Es war ein Nachfrage zu einem anderen Thema; ich habe den entsprechenden Teil einfach mal rauskopiert.
In dem Beitrag ist auch ein Link zum [...]-Erlass. Kann ihn zur Not auch rübermailen.
Viele Grüße aus Hessen
M.Nau
http://www.brandschutzfachplaner.de/index.php?inhalt=Forum.php&art=antwort&uid=qpla&frageID=567&li=
" Hallo.
Habe einen ähnlich Fall. Heißt das nun, daß ich nach HBO 2002 die Wände, Stützen bei einem erdgeschossigen Bau GK3 jetzt in F30-B (Minimum) machen muss? Oder könnte ich bei den Wänden hier auch inter´pretieren, daß ich mich im Dachgeschoß befinde und mache sie darum B2?
Jörn
[...]
27.07.06 19:11
Franz Schächer
Hessen
344 Beiträge
Autor: Schächer
Lieber Jörn,
das "nur-Dach-Gebäude" in B 2 (weil im DG auch nur B 2 gefordert) ist nicht zulässig. Zwar nicht logisch, ist aber so. Allen Initiativen zum Trotz. Also F 30 für alle Wände und Stützen, möglichst F 30 Unterdecke, daß nicht jedes noch so kleine Feuerchen das Dach erreicht, b e i m M a r k t darüber ein B 2 Dach (bei Wohnungen immer daran denken, daß Kleinstkinder und Alte, Pflegebedürftige von der feuerwehr gerettet werden können sollten, wohnen ist unter F 30 immer Unsinn, wenn auch baurechtlich manchmal zulässig).
Reichlich Rettungswegebreiten und schräg gegenüberliegende Öffnungen, daß man den rauch rauspusten kann ... dann sieht man auch, w a s brennt.
Für ein konkretes Projekt am besten den Markt - Erlaß besorgen, so bauen ...viel Spaß dabei.
mfg Franz Schächer "