Bundesland: Hessen Autor: Andreas HerbigEine notwendige Treppe muß in einem eigenen Trepenraum liegen. Ich habe eine DG Maisonette und die wohnungsinterne Treppe hat keinen Treppenraum im Sinne der Vorschrift. Die Wohnung ist größer als 200 m? Brutto-Grundfläche weshalb der Ausnahmetatbestand nicht erfüllt ist.
Abweichungsantrag ist gestellt, jedoch muß ich damit rechnen diesen Antrag abgelehnt zu bekommen, da die Begründung (reine Wohnnutzung, geringes Personenaufkommen) und die vorgesehene Ersatzmaßnahmen (Brandmelder im Treppenhaus sowie in der Wohneinheit selbst) angeblich eine Abweichung nicht rechtfertigen.
Gibt es eine Möglichkeit einen Abweichungsantrag durch andere Ersatzmaßnahmen genehmigt zu bekommen?
Folgende Ersatzmaßnahmen wären aus meiner Sicht technisch möglich:
Innerhalb der Wohnung werden Brandmelder installiert. Diese können mit EIB-Anlage (European Installation Bus; gibt es nicht mit VdS-Zulassung) verbunden werden und lösen zudem im Alarmfall eine Befreiungsfahrt des ausschliech für diese Wohnung vorhandenen Aufzuges aus. Die EIB-Zentrale kann bei Meldung ?Feueralarm? folgende Funktionen ausführen:
- einen entsprechenden Notruf beispielsweise via Telefon herausgeben
- eine Befreiungsfahrt des Aufzugs auslösen. Dabei erhält der Aufzug den Befehl sofort in die Evakuierungshaltestelle ins DG zu fahren und parkt dort mit geöffneten Türen.
- sämtliche Lichtquellen innerhalb der Wohnung einschalten
- sämtliche Rollläden öffnen um die Rettungswege freizugeben