Werte Brandschützer, insbesondere Sprinkler-Experten:
ist es (nach VdS) zulässig, die Sprinkleranlagen zweier Hochregallager durch eine Wasserversorgung (Behälter, Pumpen), die nur auf ein Lager ausgelegt ist, zu versorgen?
Ein Hochregallager steht schon , das andere soll in erforderlichem Abstand (räumliche Komplextrennung) errichtet werden, so daß beides völlig unabhängige Brandabschnitte bzw. Komplexe sind.
Nach meine laienhaften Überlegungen müßte das doch gehen, da die Gleichzeitigkeitswahrscheinlichkeit zweier Brände in beiden Lagern doch gegen Null geht (außer bei einem Terroranschlag) - oder?
Danke für Hinweise
M. Koeppen