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Türknauf an zweiten Fluchtweg in nder Tiefgarage
Benutzer_99
Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Ulrich Nell ä Wir haben mit zwei Häusern (je 9 Wohneinheiten) eine gemeinsame Tiefgarage. In das elektrisch betriebene Tiefgaragentor ist eine Fluchttür integriert. Diese Fluchttür ist nicht abschließbar und von der Innenseite mit einer normalen Türklinke zu öffnen. Nun möchten einige Miteigentümer die normale Türklinke durch einen Drehknauf ersetzen. Ich halte das für bedenklich, da auch Kinder (es wohnen einige in beiden Häusern)den Fluchtweg benutzen können sollten. Kennt jemand eine Vorschrift(Weitergehend als § 15 LBO Baden- Württemberg), die meine Ansicht untermauert?
Benutzer_822
... muß ohne Hilfsmittel jederzeit leicht benutzbar sein,
steht so in jeder Landesbauordnung, das gilt auch für "Kinderflucht".
Sie haben Recht mit Ihren Bedenken ! mfg Schächer
Benutzer_99
Autor: Rainer Genthe Nachrüsten eine Einbruchhemmenden und Brandschutztür mit Komponenntend der Einbruchmeldeanlage.
Wer kann mir sagen, ob es ein Schriftstück o. ä. gibt in dem beschrieben steht wo ich nachträglich EMA Komponenten (Magnetkontakte usw.) an Brandschutztüren und einbruchhemmende Türen anbringen kann.
Benutzer_99
Autor: Haase Hallo Herr Nell
Schauen sie bitte in die bauaufsichtliche Zulassung der Tür. Dort wird festgelegt wo und wie und welche Änderungen an Brandschutztüren durchgeführt werden dürfen. Bedachten Sie bitte das z.B. ein Anbohren an falsche Stelle einen verlust der Zulassung als Folge hat.
Mfg Haase
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