Hallo Holzerl,
nach der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) Ziffer 3.3.1 müssen "Hochfeuerhemmende Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, und hochfeuerhemmende Wände notwendiger Treppenräume mit einer Brandschutzbekleidung [müssen] auf der Grundlage der Ergebnisse aus Feuerwiderstandsprüfungen als REI-M 60 bzw. EI-M 60 nach DIN EN 13501-2 klassifiziert sein." Da es also eine Prüf-DIN gibt, ist anzunehmen, dass es auch entsprechende Bauprodukte gibt. Hersteller sind mir allerdings nicht geläufig.
Gruß
Peter