Bundesland: Bayern Autor: Alexander ä Hallo Teilnehmer am Forum
Welche Vorschriften gelten für die Lagerung und den Transport von großen Mengen an Feuerzeugen in Kisten?
Lagerung:
Art. 30 und 32 BayBO (feuerbeständig einhausen, T 30)
TRG 300 Besondere Anforderungen an Druckgaspackungen oder
TRG 280 Betreiben von Druckgasbehältern
Zufahrt Flächen für die Feuerwehr, Zugänglichkeit
Löschwasser
Transport:
GGVS (Kennzeichnung der Kisten, Transportpapiere, Kennzeichnung des Fahrzeuges mit Kemmlerzahl und UN Nummer)
Braucht man einen Gefahrgutbeauftragten oder kann das die Transportfirma übernehmen?
Wer hat Erfahrungen mit der Lagerung und den Transport von gefüllten (Butan) Feuerzeugen. Ich bitte um weitere Anregungen.
Danke
Alexander