Bundesland: Bayern Autor: yeti ä Kleines Holz-Hackschnitzelheizkraftwerk in Bayern:
Sonderbau, Anwendung der FeuVO und der IndBauRL,
da es keine Verordnung oder RL für HKW´s gibt.
Bei Flächen unter 1600m? müssten 2% RWA nach IndBauRL im Dach vorgesehen werden (oder 5%?NRA).
Jedoch kann nach EnEV ein Bauwerk mit niedrigen Temperaturen (gemeint ist ja nur die Nutzungsart) dauerhaft offen gestaltet werden. Dauerhaft meine ich im Sinne von Zwangsbelüftung, da hier so viele Abwärme ensteht, dass das HKW immer warm ist.
Kann eine obenliegende Wandöffnung die nur mit einem Fliegengitter verschlossen ist (!) als RWA vorgesehen werden?
Wie setze ich die um? Mit 2% Größe und ZiE (das wollte ich vermeiden)für ein Loch in der Wand?
Oder muß ich einen Sachverständigen hinzuziehen (SVBau)???