Bundesland: Bayern Autor: Erwin Plenk ä Hallo Forum,
ich bin von einem Türenhersteller darauf aufmerksam gemacht worden, daß es lt. DIN EN 179 bzw. 1125 für Notausgangstüren zulässige Maximalhöhen gibt. Da mir diese Vorschriften nicht vorliegen, hier meine Fragen: gibt es eine Begrenzung, bei welcher Höhe und wo liegt der Sinn ?
mfg. Erwin Plenk