Autor: Alexander Hallo Forumsteilnehmer
Die fehlenden Wandhydranten sind offensichtlich im vorliegenden Fall das geringere Problem. In Abstimmung mit den Prüfer und der Feuerwehr können diese durch passende Handfeuerlöscher oder fahrbare Feuerlöscher ersetzt werden (Antrag auf Abweichung).
Ohne ausreichend Löschwasser sind keine wirksamen Löscharbeiten möglich (Art. 15 Abs. 1 BayBO oder gleichlautende §§ der anderen Bauordnungen). Die Einsatzkräfte werden keine betrieblichen Hand- oder fahrbaren Löscher nutzen.
Demgegenüber nutzen die Einsatzkräfte in ausgedehnten Gebäuden die Nassen Steigleitungen, welche in Industriebauten immer Tyt F sein müssen. Im EG wird das nicht immer erforderlich sein, wenn die Eindringtiefe sich in Grenzen hält und ausreichende Löschwasserquellen in der Nähe der Eingänge sind.
Die Selbsthilfekräfte sollten sich im Klaren sein, was sie Ihrer Gesundheit antun, wenn sie länger als 20 s in geschlossenen Hallen löschen. Auch die Zuhilfenahme von größeren Pulverlöschern in Räumen ist mit Vorsicht zu genießen. In beiden Fällen kann nach kurzer Zeit der Rückzugsweg verspertt sein oder man hat zuviel Brandrauch oder die Pulverwolke in der Lunge.
Ich bin aber auch der Meinung, dass in der Regel ab ca. 1600 m? Wandhydranten erforderlich sind. Kompensationsmaßnahmen wie Hand- oder fahrbare Löscher sollten mit Wasser gefüllt sein (je nach Lagergut).
Selbsthilfekräfte sollten die Gefhren kennen (Ausbildung) und ohne Atemschutz nur Entstehungsbrände bekämpfen (für den Rest ist die Feuerwehr da).
Die Disskussion ist bestimmt noch nicht zu Ende
Alexander