Autor: Franz Schächer Hallo Katja Lösch,
die Rettungswegelänge ist in Luftlinie - aber nicht durch Bauteile zu messen (IndBauRL Abschnitt 5.5 von .1 bis .7
Wenn man durch die Regale planmäßig nicht durchgehen kann, das ist meistens so, sind es "Bauteile". Die zulässige Länge bestimmt sich aus der Hallenhöhe zu 35 m (Grundwert) + 2/5 (für 7 m = 2 über 5 m zu 5 m Mehrhöhe) x (50 - 35 m) (ist die Mehrlänge aus Mehrhöhe) = 35 + 2/5 x 15 = 35 + 6 = 41 m zul L.
Kann man aus den Regallängen von 35 m nur nach e i n e r Seite fliehen ?
Meistens geht es nach b e i d e n Seiten. Zu vergleichen mit 35 m + Türabstand / 2 = ...
oder 35 m / 2 + Türabstand / 2 = ...
Denkbar ist auch, daß man einen Quergang durch regal durch baut, um sich einen Fluchtweg auch entlang der gegenüberliegenden Wand zu schaffen. Macht pro Regal e i n e n Platz aus, weil darüber ja Regalplätze bleiben.
Wenn es um ein paar w e n i g e Meter nicht reicht, kann man das schon auch so begründen, daß man "sonst" ja 41 x 1,4142 = 57,98 m laufen d ü r f t e, man kann also durchaus 45 m als zulässig begründen ...
Aber: bitte auch nicht übertreiben, eher mal eine Tür mehr in die Außenwand machen, weil durch Veränderungen im Betriebsablauf auch immer mal eine Tür wegfällt ... und dann wird es s e h r lang. Bitte nicht übertreiben.
mfg Schächer