Hallo Forumsteilnehmer,
auch von mir noch einige Ergänzungen.
Herr Moser hat die Bauordnung sehr richtig zitiert: "Nach dem Art. 35 BayBO sind notwendige Treppen in einem Zug zu allen angeschlossenen Geschossen zu führen."
Das bedeutet nicht, wie es häufig interpretiert wird, dass auch jedes Geschoss an den Treppenraum angebunden sein muss. Dann würde die Formulierung in der BayBO anders lauten. Es ist also nicht beabsichtigt, dass jedes Geschoss auch tatsächlich einen Zugang zum Treppenraum erhält, wenn der erste Rettungsweg anders hergestellt werden kann.
Die Treppe zum Dachgeschoss / Maisonett muss aber dennoch gemäß BayBO in unmittelbarer Verbindung zum Treppenraum stehen, jedoch nicht selbst in diesem liegen. Hier liegt dann meistens eine Abweichungen von der BayBO vor, weil die Treppe z. B. vom Wohnzimmer nach oben führt. Somit ist dann auch eine Abweichung von der BayBO zu beantragen (die MBO gilt ja nicht).
Letztendlich ergibt sich die Lage der internen Treppe aber dadurch, dass die Rettungsweglängen vom Maisonettgeschoss bis zum Treppenraum im darunter liegenden Geschoss, in Lauflänge gemessen, eingehalten werden.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein weiteres Argument für eine Anbindung an den Treppenraum (nur als Hinweis, falls das Argument mal auftauchen sollte). Der Art. 33 Abs. 10 BayBO besagt, dass der Dachraum vom Treppenraum aus zugänglich sein muss. Diese Regelung gilt aber vornehmlich für das nicht ausgebaute Dachgeschoss (daher steht sie auch in Art. 33). Aus der reinen Textformulierung der Bauordnung geht dieses aber nicht ohne weiteres hervor. Die Formulierung könnte auch so gelesen werden, dass dieses Anforderung grundsätzlich zu erfüllen wäre.
Wa die "üblichen brandschutztechnischen Schwächen" im Dachgeschoss sind, würde ich auch gerne erfahren. Meiner Meinung nach wird die Brandbekämpfung im Dachgeschoss in Bayern vor allem durch die berühmt-berüchtigte Sargdeckelkonstruktion unnötig erschwert. Das Feuer bleibt im Dachgeschoss gefangen, weil es sich weder selber einen Weg ins Freie suchen kann noch die Aufnahme der Dachhaut von der Feuerwehr einen entlastenden Effekt bedeutet. Die Temperaturen sind dann im Brandraum entsprechend hoch. Und die Feuerwehren beklagen sich dann, dass sie keinen vernünftigen Löschangriff fahren können. Meiner Meinung nach ein absolut unnötiges und selbst gemachtes Problem - aber ich glaube, auch ein völlig anderes Thema, das wir höchstens in einem neuen Beitrag diskutieren sollten.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof