Autor: Alexander Hallo Kollegen
Meiner Meinung nach sollte der Ersteller die Feuerwehrpläne zwar wissen was er tut aber eine Vorlageberechtigung oder eine vergleichbare Befähigung ist nicht erforderlich.
Wichtiger ist die Prüfung und Abnahme der Planungen durch die zuständige Feuerwehr. Die sollen sich mit dem Feuerwehrplan zurechtfinden.
Am besten der Plan wird im Einvernehmen mit der Feuerwehr angefertigt. Die DIN ist kein Dogma. Jede Feuerwehr hat eigene Erfahrungen, manche möchten Besonderheiten haben.
Der Feuerwehrplan ist laufend fortzuschreiben, das heist Plan und Wirklichkeit müssen übereinstimmen, da dieser Plan die Lebensversicherung für die Einsatzkräfte ist.
Meiner Meinung nach bringt es mehr wenn der Feuerwehrplan durch einen Betriebsangehörigen angefertigt und immer fortgeschrieben wird als wenn diese Arbeit ein Spezialist macht ggf. auch regelmäßig fortschreibt und die Betriebsangehörigen nicht wissen was drin steht.
Die Betriebsangehörigen kennen sich zum Beispiel mit den gehandhabten Gefahrstoffen und die Verträglichkeit mit Löschmitteln oder der Wirkung auf den Menschen am besten aus.
Es gibt noch mehr Argumente nicht nach Vorschriften für die Zuständigkeit zu suchen. Diese wichtigen Planungen sind mit und von denen anzufertigen und zu pflegen die damit arbeiten oder im Ernstfall die Kohlen aus dem Feuer hohlen.
Alexander