Sehr geehrtes Forum,
ich habe immermal wieder Probleme mit der erforderlichen Größe der anleiterbaren Fenster als 2. RW. Nach MBO (auch ThürBO) sind 0,90 x 1,20 m gefordert.
Über die Ausrichtung hinsichtlich Breite und Höhe wird nichts gesagt.
Kann also ein Fenster mit 1,20 m Breite und 0,90 m Höhe ein anleiterbares Fenster im Sinne des Bauordnungsrechtes sein ?
Mich interessiert auch die Auffassung von Feuerwehrleuten, die diese Fenster im Ernstfall benutzen sollen.
Freundliche Grüße aus Thüringen
Ch. Schade