Hallo E.
das könnte man machen, aber so war nicht meine Fragestellung , von Haus aus (Abgleichen mit der Normung DIN 4102) hat die Mauerwerkswand eigentlich einen Feuerwiderstand von F90 A .
Nun könnte ein weiterer Prüfing. f.vorb. baulichen Brandschutz anderer Meinung sein und sagt, die Norm gilt für den Neubau , d.h. die Kunststeine aus dem Jahr 1925 entsprechen nicht der Norm. Da sage ich als Planer , kein Problem wir hätten da noch die Verblendschale mit einem GK-Trockenputz z.B: GKF Platte 2 x .
Das sollte doch eingentlich ausreichend sein und der notwendige FW nach Bauordnung von F90 ist nachgewiesen.
Sehe ich das so richtig !
MFG RR