Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Achim Wolf ä Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
hier mein Problem:
Gebäudeklasse 4, Krankenhaus. Durch Nutzungsänderung soll nur im Erdgeschoss !Grundrissfläche A< 200 m2 (Oberkante Fußboden ca. 1,45 m über Gelände)durch Aufteilung zwei Brandabschnitte hergestellt (der anderer ist ca. 400m2 groß) werden. Problem ist nur beide Brandabschnitte benötigen gemäß KhBauR bzw. BbgKPBauV ein notwendiges Treppenhaus für den ersten Rettungsweg. (Bisher Bestandschutz)
Vorhanden sind:
a)ein notwendiger Flur Länge bis zum erreichen des notwendigen Treppenhauses ca. 45 m über 2. Brandabschnitt auf gleichem Stockwerk
b) eine notwendige Treppe (Außentreppe)in max. 15 m bis zum Erreichen der Außentreppe
c)ein in ca 10 m Abstand befindlicher Durchgang in anderes Gebäude (Brandwand mit T 90-RS Tür)
Muss hier wirklich noch zusätzlich zu a),b),c) eine notwendige Treppe mit einem notwendigen Treppenraum baulich hergestellt werden ? Hat man hier die Chance das als Abweichung von der Behörde genehmigt zu bekommen ? Problem ist Denkmalschutz. Das zusätzliche Treppenhaus würde die Aussenfassade in mitleidenschaft ziehen.
Eigentlich gibt es keine Ausnahmen für den ersten Rettungsweg über notwendige Treppe in notwendigem Treppenhaus. Oder doch ?
In Gebäuden geringer Höhe bzw. Schulen ist eine Außentreppe als erster Rettungsweg doch machbar, wenn dieser vor Feuer und Rauch sicher ist.
Für freundliche Unterstützung wäre ich sehr dankbar
Mit vielen Grüssen
Achim Wolf