Bundesland: Bayern Autor: Caddy ä Hallo Spezialisten, kurze Frage zu Dächern über Versammlungsstätten:
Ich lese aus der VStättV §17/1/ dass Dächer über Versammlungsstätte grundsätzlich erst mal feuerhemmend und in ihren tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen ("alle übrigen Decken sind
mindestens feuerhemmend und in ihren tragenden Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen.").
Nun steht im Brandschutzatlas unter 6.5.0/8.6 dass in Bayern die Dächer feuerhemmend und aus schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen sind.
Weiss jemand wo das steht? Gibt es da irgend eine Einführungsverordnung oder so? Ich finde nichts...
Vielen Dank im voraus.
Gruß,
Ralf