Werter Frager,
schauen Sie doch einfach mal in Ziffer 2 KLR:
"Diese Richtlinie gilt für die Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff - nachstehend als Stoffe bezeichnet - in Lagermengen von mehr als 200 m? in Form von Mono- oder Mischfraktionen in kompakter Form oder als Schüttgut, lose, in ortsfesten und ortsbeweglichen Behältern, in Lagergebäuden und im Freien."
Gruß
Werner Müller
PS: Was ist an Elektronikschrott und Haushaltgeräten "gefährlich"?