... muß jedoch mindestens folgende n u t z b a re Breite vorhanden sein ...
0,90 m Ausgänge aus Unterrichtsräumen,
2,00 m Flure, auf die mehr als 180 Personen angewiesen sind,
1,25 m sonstige Flure .....
bedeutet für mich, daß der Flur, an keiner Stelle enger sein darf als die angegebenen 1,25 m oder 2,00 m. Das macht dahingehend Sinn, daß die Klassenraumtüren nicht in d i e s e s 1,25m (2m) Profil einschlagen dürfen, also etwas zurückgesetzt sein müssen und ein bißchen in den Flur reinschauen. An der Klassenraumtür ist keine Flurtür, ein 1,50 m breiter Flur würde dann neben der offenen Klassenraumtür 1,25 m Durchgang lassen, in der 1,25 m (im Lichten) Flurtür entsprechend innerhalb der 1,50 m Breite. 2,25 m für 2,0 lichtem Durchgang entsprechend. Bei beidseitigen Klassenraumtüren etwas mehr, je nach genauer Anordnung der Türen.
Die 1,25 m decken sich ganz gut mit den 1,20 m Mindestbreiten, die in Versammlungsstätten festgelegt wurden, weil "2 Dicke" dann nebeneinander durchgehen und nicht stecken bleiben können, entsprechend 1,80 m für 3 gleichzeitig. Da man in den vorgegebenen 2 Minuten Räumungszeit bis 100 Personen in einer Achse hintereinander durchbringt, sind das 100 / 0,60 m aber mind. 1,20 m Breite gegen Stecken bleiben. Beim 2 m Flur ab 180 Personen reicht das formal gesehen für bis zu 300 Personen.
Wir haben im Brandschutzseminar jetzt mal Durchgangsbreiten gemessen und mit breiten, ausgewachsenen Schultern probiert. Die 1,20 m liegen ganz gut auf der sicheren Seite, es war uns nicht möglich, mit 2 kräftigen Schulterbreiten bei 1,07 m stecken zu bleiben. Die Flucht muß gelingen.
mfg Schächer