Autor: Andreas Beuscher Guten Tag Herr Steinbrecher,
leider muss kann zur Entwirrung, eben weil ich die Meinung meiner der vorherigen Beiträge nicht teile, nicht beitragen.
Aus meiner Sicht gehört die Stahlbetonplatte nur zum Tragwerk, wenn diese unbedingt zur Erhaltung der Stützkonstruktion etc. vonnöten ist. Aber wie sie schon schreiben, die Stahlbetonplatte lässt sich ja auch durch Stahltrapezblech austauschen.
Aus meiner Sicht gehört die auf den Unterzügen liegende flächige Platte zu Bedachung.
Und in der Übertreibung : Wenn sie die Stützen und Unterzüge enger stellen, können sie ja auch nur Dachlatten und Dachziegel aufdecken.
Sollte eine Stahlbetonplatte (feuerbeständig) ausgebildet werden, kann die Dachdämmung brennbar ausgeführt werden.
Die gleiche Anforderung besteht übrigens bei der Verkaufsstättenverordnung.
In der Kürze ff. Definition (unbekannter Verfasser):
Dächer bilden im Allgemeinen den oberen Abschluss eines Gebäudes, Stellplatzes, einer Fläche, etc. Der eigentliche Zweck eines Daches liegt in seiner schützenden Funktion vor jeglichen Witterungseinflüssen ( z. B. Regen, Schnee, Luftfeuchtigkeit, etc. ). Bestandteile des Daches sind das Tragwerk ( Sparren, Binder und Pfetten ), die Unterkonstruktion ( Dachlattung, Dachschalung ) und die Dachhaut ( Ziegeleindeckung, Reetdach, Dachpappe, Glasflächen, Kupferwellblechdach, etc. ).
Mit freundlichem Gruß
Andreas Beuscher