Bundesland: Bayern Autor: Manuel Haus ä Folgender Fall:
altes Haus im Innenbereich, größtenteils Fachwerk, eine Längswand mit Öffnungen auf der Grenze.
Bauherr möchte Dachstuhl erneuern, Dachgeschoss ausbauen und Gauben auf Hofseite errichten.
Auf der Nachbargrenze befindet sich ein alter ausgetrockneter Bachlauf. Dadurch wird das Gebäude zu einem nach Baybo Gebäude mittlerer Höhe da höher als 7m, obwohl die Höhe auf der Hofseite Aber ich denke es müsste dennoch als Gebäude mittlerer Höhe sein, oder?
Dadurch handelt es sich demnach auch um ein Vorhaben mittlerer Schwierigkeit. In einem Kommentar der Baybo habe ich gelesen. Das bei einer Modernisierung des Dachstuhls der Bestandschutz verloren ginge.
Das würde dann bedeuten, daß die vorhandenen Fenster in der Grenzwand nicht zulässig sind, die Grenzwand eine Brandwand sein müsste und daß der jetzt vorhandene Dachüberstand auf der Grenze nicht mehr sein darf und stattdessen eine 30 cm hochgeführte Brandwand ausgebildet werden müsste. Abgesehen davon, daß die Decken und Wände nicht den Brandschutzanforderungen entsprechen würden.
Kann man hierfür Ausnahmen beantragen?
Liege ich mit meinen Annahmen richtig?