Hallo Henriette,
eine Schreinerei bearbeitet Holz, früher hat man gesägt und gehobelt, heute wird mit sehr schnellen Schleifgeräten vieles sehr glatt geschliffen. Daher sind regelmäßig brennbare (Holz- !) -Stäube unterschiedlicher Körnung aber extrem fein im Arbeitsprozess und tendenziell explosiv.
Hier muß durch geeignete Absaugeinrichtungen "der Bestand" explosionssicher sein, auch die Abscheidung und Lagerung des Holzstaubes. Bis vor 15 Jahren waren Holzbetriebe explosionssicher weil die Hobelspäne wild brennen aber n i c h t explodieren.
Das Unterfangen, einen Holz verarbeitenden Betrieb auf eine bestimmte Brandlast nachzuweisen, halte ich für extrem Auftrags-hinderlich - oder gelogen. Beides ist nicht zielführend. Der Betrieb darf n u r die angerechnete Holzmenge lagern und bearbeiten, um die Brandlasten nicht zu überschreiten, es geht n i c h t um den "Erfassungstag", da kann man sich schon vornehmen, nichts hinzustellen. Wenn es tatsächlich b r e n n t ist der Tag der Nachrechnung. Und des Verlustes an Versicherungsschutz.
A u s s e r in reinen Metallbetrieben einschl. KFZ-Werkstätten, Straßenbahndeponieen usw. ist "7" Illusion oder falsch.
Ich habe etliche Hallen Metall verarbeitender Betriebe gerechnet, die ihre Blechcoils auf Paletten oder Trennstapelhälzern erhalten haben und daher schon "F 30" überschritten haben ... alleine aus den "Hilfsverpackungen". Ein Holz bearbeitender betrieb ist tendenziell zwischen F 60 und F 120 angesiedelt, also bei F 90 gut zuhause. und dann kann man auch nach "6" und tabelle 1 beurteilen und hat dann k e i n Risiko, daß jemand am Brandtag die Brandlast nachrechnet. Also auf der sicheren Seite.
In Holzbearbeitungshallen ist es je nach Tag s e h r unterschiedlich mit der Brandlast. Wenn es gut läuft, ist wenig da, weil alles, was kommt, schnell wieder fertig und raus ist. Wenn irgend etwas stockt, steht mal ein paar Tage alles voll. Auch diese Tage zählen ...
Was sind "F 30 Wände" ? Eine 11,5 beidseitig verputzt ist F 90,
sind dort zum Büro keine Brandwandgüten nachweisbar ?
Vorschlag : Trennung Büro und Halle, eingeschossige Halle, riecht in der Beschreibung nach F 30 (p r ü f e n !!!) darf 3.000 m? in K 1 "öffentliche Feuerwehr ohne BMA" sein, Rauchabzug nachweisen, Explosionsschutz klären / nachweisen lassen, auch die Staubabscheidung und Lagerung, die Anforderungen nach Abschnitt 5 prüfen und einhalten, notfalls nachrüsten ... das ist ein Weg. Die Halle selbst ist kaum ex gefährdet, eher die Absaugstellen, verschiedene Rohrabschnitte und die Abscheidung durch Absetzen. In diesen Scheidekammern ist es sehr staubig, daß schon ein Funken oder ein lauter Knall eine Ex auslösen kann. Wenn die Luft n i c h t zurückschlagen kann, weil ex-Schikanen das verhindern, wird auch niemand getroffen ("Soll - Plan"). Wenn die Luftrohre zum Abscheider und / oder zurück die Halle erreichen und "warme Luft ausblasen" und nicht durch Ex-Schikanen geschützt sind, schießt die Flamme aus dem Rohr und zündet alles, was in Reichweite ist. Das muß man ausschließen. Also Rohrleitungen über Dach und mit "Haarnadelkurven", daß der Berstdruck eine "geradeaus-Klappe" aufreißt und über Dach abbläst und der "Normalluftstrom" über die "Haarnadelkurve" den Weg in die Halle zurück findet.
Holzbearbeitung ist wegen der Schleifstäube s e h r gefährlich, es knallt nicht oft aber dann mit Wucht. Wir hatten im Wetteraukreis (zwischen Frankfurt und dem Vogelsberg, Nordosten) innerhalb zweier Jahre 3 in 2 Betrieben Staubexplosionen mit zwei Toten und etlichen Schwerverletzten. Das ist nicht so einfach wegzustecken. Dann mußte für Millionen in den beiden Betrieben nachgerüstet werden. Klären !!!
mfg Schächer