Autor: klaus Hallo,
aus unserer Sicht ist eine Brandschutzordnung (BSO) eine Arbeitsanweisung des personalrechtlich Verantwortlichen an Mitarbeiter(innen), Fremdfirmenarbeiter(innen) und eine Hausrechtsanweisung des Hausherren an alle Fremden um versch. Anforderungen (von Brandverhütung über Meldung bis zum Verhalten im Brandfall...) zu vereinheitlichen (z.B. im Rahmen der betrieblichen Fürsorge- und Organisationspflicht).
Somit m. E. nach weder mitbestimmungs- noch mitzeichnungspflichtig, o.ä. durch BR/PR.
Es ist allerdings sinnvoll diese miteinzubinden weil es vielfältige Schnittstellen mit z.B. Behindertenvertretung, Arbeitsschutz, Umweltschutz bis hin zu Fragen / Berichten bei Personalversammlungen geben kann.
BSO bedeutet u.a. ja auch Brandschutz = Schutz + Ordnung ...
Klaus