Hallo aus Wiesbaden,
in diesem Forum ist es immer schön, wenn man sich auch mit Namen ansprechen kann. Wer hat denn die Frage gestellt?
Ein Versuch einer Antwort (= weitergehende Fragen):
- Wenn die Dachterrasse an eine Maisonette-Wohnung anschließt wird´s kritisch, da dann 3 Geschosse verbunden sind.
- Es gibt Bauaufsichten/Feuerwehren, die ab 2 Stunden pro Woche (!) Aufenthalt, davon ausgehen, dass es ein Aufenthaltsraum ist, für den auch ein 2. RW erforderlich ist. Im Sommer dürfte das locker überschritten werden.
- Die Dachterrasse hat zwar eine harte Bedachung. Feuer auf der Dachterrasse (brennender Grill) ist aber durchaus kritisch, da er u.U. mehr Brandlast darstellt als der Normversuch für die harte Bedachung.
- Wenn es in der DG-Wohnung brennt, die Dachterrasse nicht überall (Dachflächen, Türen, Dachflächenfenster) F 30 geschützt ist, sitzt man auf der Dachterrasse chancenlos bis die Dachterrasse nachgibt.
- Wenn die Dachterrasse nicht mit der DL anleiterbar ist, geht sowieso gar nichts.
Beste Grüße
Helmut Zeitter