Bundesland: Bayern Autor: Alexander ä Hallo Kollegen
In der BayBO, Art. 36 Abs. 3, Satz 2 ist festgeschrieben, dass der Treppenraumausgang min 1 m betragen muss (Treppe 1 m).
Wenn diese Breite bei einem Neubau nicht möglich ist, besteht dann aus Eurer Sicht Spielraum? Dass Gebäude ist fast 22 m hoch, also kein Zweifamilienhaus oder ähnlich keines Gebäude.
Was sagen ggf. Eure Behörden zu dieser beantragten Abweichung.
Alexander