Hallo Kollegen,
meines Wissens gibt es für Großraumbüros eine Begrenzung der Höhen, die Einrichtungsgegenstände wie Schränke etc. haben dürfen, um im Brandfall über die Sichtverbindung innerhalb des gesamten Raumes zu gewährleisten, dass Brand-/Rauchentwicklung frühzeitig erkannt wird.
In welcher Vorschrift oder Richtlinie ist das geregelt - insbesondere für Bayern?
Die Obergrenzen sind auch soviel ich weiß je nach Bundesland unterschiedlich es muß also eine länderspezifische Vorschrift sein...?!
Danke für Eurere Hilfe!
JohDu