Hallo Herr Lammer,
das die Vorgaben der DIN14675 bzw. VDE 0833 einzuhalten sind, versteht sich von selbst. Andernfalls bekommt man weder eine Anerkennung durch den VDS oder die Aufschaltung bei der Feuerwehr/Rettungsleitstelle. Nur fordert z. B. die VDE 0833 lediglich überwachte Übertragungswege für Alarmierungseinrichtungen, und das ist der Ring-Bus einer BMA.
Und was die Hörbarkeit der Alarmsignale angeht, so fordert die DIN 14675 im informativen Anhang H nur eine Eindeutigkeit und Hörbarkeit, die VDE 0833 einen Schalldruck, der den allegemeinen Störschallpegel um >10 dB(A) übersteigt. Dieses lässt sich aber mit den üblichen Sockelsirenen mit einem Schalldruck von >90 dB(A) z. B. in Bürobereichen mit einer geringen Anzahl von Sirenen leicht erreichen.
Das am Ende des bei Trennung des Ringes verbleibenden Stichs für die Alarmierungseinrichtung ausreichend elektr. Leistung zur verfügung stehen muss, ist auch logisch. Nur sind diese so verbrauchsarm, dass das nicht das große Problem darstellen sollte.
Und was die Zertifizierung der Planer von BMA (zumindest Phase 6.1)angeht, so weiss ich nicht, ob ein kompetenter Planer unbedingt nach ISO 9001 zertifiziert sein oder ein QM-System eingeführt haben muss, was zumindest mittelfristig beides Pflicht sein wird. Der hierfür erforderliche Aufwand ist für kleine Büros nicht unerheblich, macht aber ihre Leistung nicht besser. Aber das ist ein anderes Thema, über das sich trefflich diskutieren lässt.
Und die oben angesprochenen Fragen sind auch für Planer der Phase 5, für die man zum Glück nicht zertifiziert sein muß, von Interesse, da in guten Brandschutzkonzepten hierzu m. E. bereits Aussagen getroffen werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer