Hallo zusammen,
ich bin Student für Holzbau und Ausbau an der FH Rosenheim und wir befassen uns im Rahmen eines Planungsseminares (in kooperation mit dem saatlichen Bauamt RO) mit der Planung eines 4-geschossigen Justizgebäudes(keine Vollzugsanstalt) in Holzrahmenbauweise - das Projekt soll auch umgesetzt werden. Die Abmessungen sind: 12,63m Breite, 28,13m Länge und 8,91m OK.FFB somit fallen wir in GKL 4 nach MuBo.
Nun ist es ja so, dass Wir laut MuBo weitesgehend(tragende Wände, notwendige Treppenräume,Decke usw.) mit F60-BA auskommen(s.a. M-HFHholzR Kapselkriterium),jedoch aus der BayBo total rausfallen.
Mir obliegt die schöne Aufgabe ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Ich muss aber gestehen,dass ich aufgrund der vielen Abweichungen von der BayBo ziemlich verunsichert bin und nicht richtig weiß, wie ich an die ganze Sache ran gehen soll(mangelte Erfahrung). Das Brandschutzkonzept nach Brandschutzleitfaden ist sehr umfangreich und bedarf teilw. einschlägiger Sowfware(Brandsimulations.-Evakuierungsrechnug). Dem Bauamt liegt aber auch ein Gutachten für dieses BV der OBB vor, welches vorsieht, in F60-BA bauen zu dürfen, wenn gewissen Kompensationsmaßnahmen (2.Fluchttreppe, Brandmeldeanlagen usw.) getroffen werden.
Darf ich mich beim erstellen des Konzepts ganz auf dieses Gutachten stützen, oder inwiefern muss ich mich nach dem Konzept,welches im Brandschutzleitfaden beschrieben ist richten?
Ich würde mich riesig über ein paar Tipps und Tricks von ein paar "alten Hasen" freuen, die mir helfen Klarheit und Struktur in mein weiteres Vorgehen zu bringen.
Danke im Vorraus
Holzerl