Sehr geehrte Herren,
besten Dank für Ihre Antworten.
Das Gebäude ist ein Sonderbau und hat mehr
als 60 Gastbetten in den Obergeschossen.
Es handelt sich um ein Gebäude geringer Höhe.
Die Wände der einzelnen Zimmer untereinander
(nicht Flurtrennwand) sind tragend.
Nach GastBauV sind tragende u. aussteifende Wände
feuerbeständig herzustellen.
Da im BS-Konzept jedoch nicht nur Anforderungen an das Tragwerk,
sondern auch an den Raumabschluss gestellt werden,
ist die Frage, ob es hierfür überhaupt eine Anforderung
nach GastBauV oder BayBO gibt.Dies ist für die Installationsführung
von entscheidender Bedeutung. Da die Fluchtwege ( notw. Flure ) von
jeglicher Installation freizuhalten sind, ist die Frage, ob Installations-
leitungen von Zimmer zu Zimmer zu schotten sind und wenn ja, mit welcher Anforderung.
Nach GastBauV gibt es hierfür keine Anforderungen (F0).
Die BayBO kennt nur Trennwände zwischen Wohnungen u. fremden Räumen (Wohnungstrennwände). Da es sich hier jedoch nicht um Wohnungen sondern um Einzelzimmer handelt, bin ich der Meinung, dass es an diese Zwischenwände keine Anforderungen (FO) gibt und daher auch keine Schottung von Leitungen erforderlich ist.
Wie sehen Sie das?