Bundesland: Hessen Autor: Oliver Wolf ä
Hallo,
im vorliegenden Fall geht es um ein eingeschossiges
Gebäude, Abmessung 25,0*27,0 m, Traufhöhe 4,50 m,
Firsthöhe 5,86, Gebäudeklasse 3.
In dem Gebäude sind 6 kleine Läden (ca. 70-80 qm) als selbstständige Nutzungseinheiten vorgesehen. Jeder Laden hat jeweils 2 Rettungswege, einer dirkt ins Freie der zweite über
einen Flur.
Die Tragkonstruktion des Gebäudes soll in Stahlbauweise F0
(Zweigelenkrahmen) erfolgen. Die Wandverkleidung erfolgt
mit Sandwichpaneelen (B1), für die Dacheindeckung ist
ein Trapezblech mit Mineralwolldämmung( A2), vorgesehen.
Die Trennwände zwischen den Läden, werden aus Metallständer-
mit 2-lagiger GK-Beplankung ausgeführt. Da die Wände
an der F0-Dachkonstruktion befestigt werden, ist ein
Brandschutzwiderstand von F0 anzusetzen.
Gemäß HBO wird jedoch für die tragenden Wände/Stützen sowie
für Trennwände, eine F30 Anforderung verlangt.
Für eine schnelle Rauchableitung und Wärmeentlastung, ist eine automatisch (über Rauchmelder) und manuell auslösende RWA-Lichtkuppel, 2,00 * 2,00 m, für jeden Laden vorgesehen.
Ist diese Kompensationsmaßnahme ausreichend ? oder ist evtl.
noch ein interne Hausalarmierung (Sirene) notwendig.
Wie seht Ihr das ?
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wolf