Hallo Frau Stockem,
falls Sie nur einen Klassifizierungsbericht über Klasse Cfl vorgelegt bekommen haben, reicht das als Verwendbarkeitsnachweis natürlich nicht aus.
Falls es eine harmonisierte EN-Produktnorm für den Teppichboden gibt, müssen Sie auch auch ein Konformitätszertifikat/ bzw.-erklärung haben. Dieses gilt dann als Verwendbarkeitsnachweis für Deutschland, falls die BRL für diese Produktnorm nichts anderes/weiteres fordert. (Dies ist dann der Fall, wenn die harmonisierte Produktnorm in der BRL n i c h t aufgeführt ist.)
Das Konformitätszertifikat muss nicht aus D sein.
Andernfalls ist ein anderer Verwendbarkeitsnachweis erforderlich, z. B. ein AbP für B1 oder eine AbZ für die Klasse Cfl.
Gruß, Rupert Ehrlenspiel