Jeder Produktions- und Lagerraum mit einer Fläche von mehr als 200m2 muss mindestens zwei Ausgänge haben, so Abschn. 5.5.2 der IndBauR.
"Sinn und Zweck dieser Forderung ist es, laut Brandschutzatlas "Feuertrutz", bei einem Ereignis in ocer vor diesem Raum, den Nutzern einen weiteren Ausgang zu ermöglichen. Und weiter... mit dieser Forderung nach einem zweiten Ausgang, ist insbesondere nicht beabsichtigt Anforderungen an einen gesicherten zweiten Rettungsweg zu stellen."
Gibt es konkrete Anforderungen für diese Ausgänge. Kann einer der Ausgänge z.B. ein Fenster direkt (ebenerdig) ins Freie sein?
In welcher Vorschrift/Richtlinie ist "Ausgänge" geregelt?