Hallo,
also ich würde sagen, ent oder weder.
Beide Verordnungen erreichen ein bestimmtes Schutzziel, allerdings mit anderen Mitteln. Da Rosinenpickerei zu betreiben ist recht schwierig, zumal die Werke ja wirklich komplett unterschiedlich sind.
Aber wer die eine oder andere Vorschrift anwendet macht sicher nichts verkehrt.
Es kann unter bestimmten Umständen sogar günstiger sein, die Muster-Verordnung anzuwenden anstelle der "alten" GastBauV.
Gruß
Alexander Vonhof