Hallo Herr Merkl, Hallo Alle
Frage 1:
denken Sie, dass ich eine ca. 4000qm (ca. 100 Einstellplätze) große Tiefgarage (geschlossen, 1 Untergeschoss) in 4 x 1000qm (999qm) große Mittelgaragen teilen kann, um die Anforderungen aus "§§ xy Großgaragen brauchen dies oder das" weg zu bekommen? (§ 15 Abs. 2 / § 16 nur um Beispiele zu nennen)
Frage 2:
in § 13 (2) heißt es "dies gilt nicht für eingeschossige Garagen mit festem Benutzerkreis" --> wären das die Anwohner einer Wohnanlage, welche drüber ihre Wohnungen haben und immer diese Garage benutzen? Also keine Fremeden, wie z. B. in einem Kaufhaus ...
Frage 3 (evtl kann ich nicht richtig lesen):
ich kann die Anforderung, dass jede Mittelgarage (dann) eine separate Zu- und Abfahrt benötigt nicht finden ...(siehe erste Antwort von Gast Alexander).
Gruß
Rupi
PS: werden wohl noch mehr Fragen kommen, ist "meine erste Garage