Sehr geehrte Kollegen/-Innen,
lt. Brandschutzatlas, Kap 7.3 Abs 7.1.5 sind in Laubengängen, die als Rettungsweg dienen, Fenster- und Türöffnungen mit Verglasungen G30, bei "großflächigen" Verglasungen F30 auszuführen.
Was ist hier unter einer "großflächigen" Verglasung zu verstehen? Bezieht sich das auf die Größe der Tür-/ Fensteröffnung oder auf die Fläche des Glases in der jeweiligen Öffnung?
Im mir vorliegenden Fall handelt es sich um zwei Türen vollverglast ca.1,0x2,25m Öffnungsgröße und ein Fenster ca. 0,9x1,75m Öffnungsgröße, an denen der Fluchtweg in eine Richtung vorbeiführt. Fenster ab 1,60m Brüstungshöhe zu Lüftungszwecken öffenbar.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Daniel Fischer