Hallo Gast,
das Brandschutzkonzept (BSK) ist die Dokumentation dessen, was erforderlich und zu tun ist. Bei Bestandsbauten kann es z u s ä t z l i c h einen "vorher-Statusplan" geben, also "Bestandsplan", um zu erkennen / zu zeigen, warum man auf eine Abweichung kommt.
Wichtig ist, daß der Planer (Entwurfsverfasser) s e i n e Planung dokumentiert, weil diese mit einem einfachen Satz zum Bestandteil des Prüfberichters der Brandschutzdienststelle und der Bauaufsicht der Baugenehmigung gemacht werden: "dem BSK des Max Muster vom 33.22.11 wird durch die BSK zugestimmt" - "das BSK des Max Muster vom 33.22.11 wird Teil der Baugenehmigung".
Hat der Planverfasser dann einen "Soll Status" eingetragen, wird dieser "Sollstatus" jetzt zum Pflichtstatus gemacht. Und nicht die gewünschte "Abweichung".
Wichtig ist, daß die geplante Abweichung ausdrücklich beantragt wird, sonst wird sie nicht genehmigt, d.h. die erteilte Genehmigung enthält die Abweichung nicht und ist unvollständig. Dafür ist in Abschnitt 2 Bauvorlagenerlass Absatz 7 "Brandschutz" die Liste der Abfragen "a bis t" eingestellt und bei "s" wird abgefragt, "Welche Abweichungen von HBO und VO" sind geplant. Falls BS Planer und Entwurfsverfasser nicht dieselbe Person sind (Normalfall), sollte der BS Planer dem Entwurfsverfasser das auch ausdrücklich benennen. Wir machen das im Anschreiben zum Übersenden des BSK: "wir haben ... Abweichungen geplant, die ausdrücklich zu beantragen sind, Liste der Abw. bei "s", Begündungen sind in den zuständigen Buchstaben gegeben, auf die Sie verweisen können". Bei "s" steht dann "Abweichung Nr. X ... eingeengte Rettungswege 1,10 statt 1,20 m Breite - Begründung bei "e" und Nachweis der Gleichwertigkeit dort geführt". mfg Franz Schächer