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Verkaufsraum für Gebrauchtwagen gleich Garage?
Benutzer_99
Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Alwin Strobel ä Hallo
ich sollte eine Beurteilung zu eine Nutzungsänderung von Lagerhalle zu Verkaufsraum für Gebrauchthautmobile mit ca. 400m? machen. Anschließend an den Verkaufsraum (in derselben Halle) soll eine Betriebsleiterwohnung eingebaut werden. An den abgestellten Autos sollen die zum Betrieb erforderliche Betriebsstoffe verbleiben. Nun stellt sich mir die Frage ist das Gebäude als Garage nach der GaVO oder nach der LBO als anderes Gebäude geringer Höhe zu beurteilen.
Hat jemand damit Erfahrung.
Alwin Strobel
Benutzer_822
wie wäre es mit einer "Ausstellungshalle",
das gibt es in der Muster - Versammlungsstätten VO ...
(formal erst, wenn größer)
mit (theoretisch) 1 Person / m?, dafür Fluchtwege,
sonst nicht viel erforderlich ... mfg Franz Schächer
Benutzer_411
Hallo Herr Strobel,
lässt sich auch nach IndBauRiLi bewerten (recht häufig bei Verwendung als Autohaus) eingesetzt, suchen Sie mal mal nach dieser Suchwortkombination, wurde schon eingehend diskutiert.
Die Wohnung werden Sie wohl nur mittels Brandwand als eigenständige Nutzungseinheit in B-W genehmigt bekommen.
Für die Schwoba:
Gebäude besonderer Art und Nutzung, Autoaustellung nach IndBau, Wohnung nach LBO
Gruss aus Stuttgart
Ralf Schäfer
Benutzer_466
Hilfreich ist ein Blick in die Erl IndBauRL 2 Geltungsbereich: "... hinsichtlich ihres Brandrisikos mit Industrie vergleichbar sind (z. B. gewerbliche Nutzungen im Bereich des Kfz-Handels); dies betrifft nicht die Regelung für die Rettungswege."
Passt doch ;)
Piet
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