Autor: Alexander hallo Herr Engels
Ich schließe mich den Ausführungen meines Vorschreibers an.
Die Brandbekämpfungsabschnittswand muss allerdings von beiden Seiten entsprechend der anschließenden Brandlast ausgelegt werden. Außerdem müssen auch für die benachbarten Brandabschnitte alle Anforderungen der Industriebaurichtlinie umgesetzt bzw. nachgewiesen werden (Zifer 5 und ggf. zifer 6 für Lagerhallen).
Beispiele:
Die Trennung einer nach Ziffer 7 IndBauRL errichteten Halle mit einer "Brandlast von knapp 30 min" zu einer nach Baurecht errichteten Halle ist als BW herzustellen.
Die Trennung der ersten Halle zu einer Halle nach IndBauRL Ziffer 6 errichteten Halle benötigt auch einbe BW.
Die Trennung der ersten Halle zu einer ebenfalls nach Ziffer 7 errichteten Halle mit einer Brandlas von weniger als 30 min muss nur 30 min. halten (oder hält ja teoretisch bis die Brandlast, egal welcher Seite es brennt, Asche ist.
Weitere Beispiele erspare ich mier.
Alexander