Sehr geehrter Herr Müller,
die Anforderungen an Wand- und Decken- Feuerwiderstand und an Türen ist geregelt und nach DIN 4102 Teile 1,2 und 4 zu erfüllen. Da kommt Teil 5
n i c h t vor.
Feuerschutztüren sind nach Teil 5 Absatz 5"Feuerschutzabschlüsse" nach ETK zu prüfen und heißen dann T 30, T 60 ... .
Fahrschächte müssen gegen Absturz sichernde Türen haben und die prüft man "handwarm" (Liste der Temperaturen weiter oben und deutlich weniger als nach ETK) nach Absatz 6 und das ist etwas a nd e r e s als eine T 30, T 60 oder T 90 Türe, weil die Technische Normung es sich so gegeben hat und die ARGEBAU es in die Liste der Einzuführenden Technischen Baubestimmungen so eingestellt hat und die Länder es als ETB übernommen und nach § 3 aller landesbauordnungen festgesetzt haben.
Diese haben sich bewährt, seit vorgeschrieben ist, daß Aufzugkörbe im wesentlichen nichtbrennbar sein müssen.
Wenn die Aufzugschächte in Bereichen sind, die nicht dem Feuer direkt ausgesetzt sind, w e i l sie außerhalb der Nutzeinheiten sind, führt die Prüfanforderung nach Teil 5 zu ausreichend sicheren und viel günstigeren Türen als nach Teil . Und deshalb macht es einen Sinn, sie eigenständig zu behandeln und n i c h t mit Brandschutztüren in einen Topf zu werfen.
Es wäre aber wünschenswert, wenn es a u c h T 30, T 60 oder T 90 Fahrschachttüren gäbe, daß man von Einheit zu Einheit einen Schacht so abschließen könnte.
Irrtum ist J e d e m vorbehalten, der sich zu etwas äußert. Da sind wir beide eingeschlossen und die Angehörigen der Berufsfeuerwehren auch. Das steht außer Frage. Aber Irrtümer kann man durch Fleiß und genaues Hinsehen auch abarbeiten ... und da haben wir zu dem genannten Projekt wirklich
v i e l und mit etlichen Einsatzleitern / VB lern dran gearbeitet. Da ich für diese Kollegen Statischen Einsatzdienst mache und sich nicht ein Einsatz an den anderen reiht, kann man nach getaner Arbeit auch immer wieder von solchen Problemfällen anfangen und immer wieder weiterkommen.
Der Satz aus Absatz 6 bedeutet: es sind feuerbeständige Wände für Fahrschächte und in diesen F 90 A Wänden sind Löcher gelassen,
die mit Türen geschlossen sind, die man handwarm geprüft hat
und man definiert dann, daß diese für den vorgesehenen Zweck ausreichen.
Und wenn Sie sich die Mühe machen, diese Prüfung im Wortlaut des Abschnittes 6.3 (Fahrschachttüren) nachzulesen und mit den Prüfungen des Abschnittes 5.3 zu vergleichen, dann sehen Sie die Prüfunterschiede. Und die werden gemacht, weil es sinnvoll ist, z w e i unterschiedlich aufwändige Türen anzubieten, preiswerte, den Schacht sichernde Fahrschachttüren und aufwändige, den Brand haltende Feuerschutztüren.
Und ein kurzes Wort zu Herrn Köppen: sind Ihre Krankenhausaufzüge im Treppenraum ? Im Flur ? Oder im Krankenzimmer ?
sind Ihre "Versammlungsaufzüge" im Treppenraum oder in einem eigenen Vorbereich ? Im Flur ? Oder mitten in der Versammlungsfläche ?
N u r darum geht es : sind die Aufzüge IN der Nutzeinheit ? Oder vor / neben / ... der Nutzeinheit ?