Bundesland: Berlin Autor: Walter ä Hallo ins Forumland,
vielen Dank für die letzten Antworten bezügl. meiner Fragen. Heute mal eine neue Frage zur Diskussion, folgende Eckdaten:
Versammlungsraum 72 qm (Gebäude ist kein Sonderbau), 2 Ausgänge für den Raum direkt in Treppenräume, Rett.-Wege-Länge ca. 7 m, Raumhöhe 7,50 m, Fläche öffenbarer Fenster ca. 0,6 % der Raumgrundfläche.
Für den Raum ist keine Entrauchung nachzuweisen, Rauch sollte ergo über die zur Belüftung des Raumes erforderlichen Fenster ggf. abgeführt werden können. Nun ist die Fläche an öffenbaren Fenstern nicht gerade üppig, bzw. wenn vergleichend das alte Arbeitsstättenrecht angesetzt wird, unzureichend. Würden Sie weitere öffenbare Fenster nachrüsten, es handelt sich um ein Bestandsgebäude. Ich weiß, Rettungswege sind für die Raumgröße nicht raucharm zu halten. Nur ich möchte den Fakt nicht gänzlich unbeachtet lassen, da von Behördenseite schon vorab raucharme Schichten ins Gespräch gebracht wurden. Wie sehen Sie es?
Uli