hallo zusammen,
interessant ist in diesem zusammenhang der vortrag von herrn Dipl.-Ing. Wilfried Gräfling (Landesbranddirektor Berliner Feuerwehr und Leiter Fachbereich Brandmelde- und Feueralarmanlagen und elektrische Betriebsmittel beim FNFW) beim ´BHE-Fachkongress Brandschutz´ am 28.03.07 gewesen.
herr gräfling ist nach eigener darstellung einer der verfechter der geforderten zertifizierung in der DIN 14675 und als mitglied des normenausschusses maßgeblich an der gestaltung der DIN 14675 beteiligt gewesen.
?Ziel dieser Norm ist, die Anforderungen, die bisher in den ?Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr? enthalten sind, durch normative Festlegungen zu ersetzen.?
eigentlich ein lobenswertes vorhaben, denn wir alle wissen, dass viele feuerwehren/brandschutzämter oft eine sub-normkultur leben, die alles andere als einheitlich ist. die zertifizierung (auf der grundlage eines geforderten qualitätsmanagement) war wohl von anfang an eine zweifelhafte forderung in der neuen DIN 14675. herr gräfling berichtete, dass es schon in der entstehung juristische skepsis an der rechtmäßigkeit innerhalb einer DIN gab. letztlich wurde dies aber bei seite gewischt und die entsprechenden passagen blieben im normentwurf. hieraus entstand dann ein konflikt mit verschiedenen interessensvertretungen, verbänden und sogar behörden, die alle der meinung waren, dass die "vorgesehene Zertifizierung von Planern auf die bauordnungsrechtliche geregelte Qualifikation für Entwurfsverfasser keinen Einfluss haben kann und es sich insoweit auch nicht um eine technische Regel handelt." am ende dieses konfliktes gab es eine schlichtung, deren ergebnis sich in dem anhang 1 zur DIN 14675 wiederspigelt, der im dezember 2006 veröffentlicht wurde. hier heißt es jetzt:
"...Die Fachkompetenz der Fachfirma ist insbesondere nachgewiesen, wenn sie durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle (siehe 3.2) zertifiziert worden ist.
Ferner ist von der Fachfirma ein geeignetes Qualitätsmanagement nachzuweisen. Als Nachweis ist z. B. ein Zertifikat ausreichend, wenn es von einer nach DIN EN ISO/IEC 17021 akkreditierten Stelle ausgestellt wurde.
Für die Fachfirma zur Ausführung der Planungsphase nach 6.1 ist als Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagements die Vorlage eines Qualitätsmanagement-Handbuchs ausreichend, dessen Inhalt in Anhang M beschrieben ist..."
wenn man den wortlaut jetzt genau betrachtet, ist eine zertifizierung nicht mehr zwingend, sondern nur noch die "bevorzugte" variante.
absurd wurde es dann allerdings, als herr gräfling als reaktion auf den kompromiss (den er ja selbst mitgetragen hat) sofort im anschluss die TAB der feuerwehr berlin dahingehend geändert hat: "...Entgegen der DIN 14675, Änderung A1:2006-12 muss die Kompetenz dieser Fachfirma durch eine nach DIN EN 45011 akkreditierte Stelle zertifiziert werden."
dass dies im krassen widerspruch zum wesen und sinn eines schlichtungsverfahrens und eines gefundenen kompromisses steht, wird von ihm nicht wahrgenommen. neben der juristischen bewertung, dass dies sowieso nicht rechtmäßig ist, kommt aus meiner sicht noch hinzu, dass dies zu dem eingangs von ihm formulierten ziel, anforderungen aus den (unterschiedlichen) TAB´s durch "normative Festlegungen zu ersetzen" völlig entgegen läuft.
mfg
jens lange