Hallo Herr Arnold,
die gesetzlichen Anforderungen richten sich nach der Größe und der Lage des Raumes im Gebäude (und ist auch abhängig vom Gebäude selbst). Ohne weitere Auskünfte ist keine Aussage möglich.
Wie mir scheint, handelt es sich bei der Baumaßnahme um einen "kleinen" oder auch "großen" Sonderbau, so dass Sie sich mit Ihrer Bauaufsichtsbehörde in Verbindung setzen sollten, ob Sie nicht ohnehin ein Brandschutzkonzept vorlegen müssen.
Das Entscheidende für Sie ist aber eher die Sicherheit, die der Betreiber selber erreichen möchte. Da sind die Anforderungen oft um ein Vielfaches höher als das, was der Gesetzgeber vorschreibt. Ich erinnere nur an den Brand im Archiv des ZDF, wo wertvolle Aufnahmen für immer zerstört wurden.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof