Hallo K. Lösch,
grundsätzluich werden Heizungsanlagen als "gefährliche Anlagen" angesehen, die der Regelung bedürfen. Das betrifft die Gasleitung, die Brennerzulassung und die Aufstellung im Haus.
Bitte dazu unbedingt die Feuerungs VO Ihres Lands suchen und finden,
die Muster Feu VO ist zwar als Richtungsweiser hilfreich,
b i n d e n d ist die nach Landesrecht verabschiedete Verordnung !
Hat der Gasbrenner mehr / weniger als 50 kWh (alte Grenze)
oder 100 kWh (neue Grenze) ? N u r wenn er weniger hat als der örtlich maßgebliche Grenzwert, braucht man keinen Heizraum. Für "normale" Häuschen reicht es "ohne". Aber auch der Aufstellraum muß, je nach Gerät
(entnimmt der Raumluft den Brennsauerstoff ? /
führt über eine Luftzuleitung den Sauerstoff aus der Außenluft heran ?),
ausreichend b e l ü f t e t sein und darf weder im Hausflur und garnicht im Treppenraum stehen sondern nur in einem sonstwie geeigneten R a u m.
Also nicht im Fluchtweg ...
Heizungen müssen zugänglich sein und gewartet werden können, der Schornsteinfeger muß prüfen können - er ist die "Feuerpolizei beim kleinen Mann" und das ist g u t so, verhindert es doch durch die umfassende Kontrollpflicht v o r Inbetriebnahme, daß sich die Mitmenschen mit Sauerstoffentzug und Kohlenmonoxid selbst mit ihren Heizungen umbringen.
Wenn Sie die Landes Verordnung nicht finden, rufen Sie doch Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister an, der ist zuständige Überwachungsstelle und die meisten sind sehr freundliche Menschen. Sie sind bei ihm Kunde. Spätestens mit dem neuen Heizgerät. mfg Franz Schächer