Autor: Rüdiger Hahn Hallo Frau Richter,
ich wollte eigentlich nicht auf den Beitrag von Tektus antworten aber da Sie offensichtlich verusichert sind möchte ich ganz kurz das Thema ansprechen.
Brandschutzverglasungen sind nichtgeregelte Bauprodukte und bedürfen einer allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung oder einer Zustimmung im Einzelfall.
Für Bauprodukte, an die nicht erhebliche Anforderungen an die Sicherheit gestellt werden reicht ein Prüfzeugnis. Da Brandschutz aber eine erhebliche Anforderung an die Sicherheit ist, bedarf es der abZ. Finden Sie komplett in der Bauregelliste.
Praktisch sieht es vereinfacht so aus:
Der Unternehmer A (z.B. ein Systemhersteller) lässt ein Bauelement bei einer anerkannten Stelle prüfen (z.B. MPA Braunschweig) und erhält ein Prüfzeugnis/Prüfbericht. In dem steht, daß das Element 34 Minuten den Test nach ETK bestanden hat. Damit können Sie jetzt eine Zustimmung im Einzelfall beantragen oder Sie schicken es weiter an das DIfBt und beantragen eine abZ. In dieser wird dann festgelegt, daß es sich um ein F-30 Bauteil handelt wenn es in der vorgeschriebenen Bauart ausgeführt wird.
So in etwa...!
Nun gibt es aber einige dunkelgraue bis schwarze Schafe die behaupten, daß Ihr Bauelement in den Abmessungen z.B 1,50 * 3,00 m geprüft wurde (Prüfzeugnis/Prüfbericht) und deshalb innerhalb dieser Größe in jedes System eingebaut werden kann und das ist falsch!
Also bestehen Sie auf eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und der 100% tigen Umsetzung sowie der damit verbundenen Übereinstimmungserklärung des Errichters. Und wenn der Unternehmer es nicht kann Finger weg oder Zustimmung im Einzelfall.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und bitte meinen Beitrag nur als unvollständigen Auszug zu betrachten. Diese Thema ausführlich zu behandeln bedarf eines Wochenseminars.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Hahn