Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Gast ä Hallo zusammen,
in einem bestehenden Gebäude wird eine geplante F 90-Trennwand im Obergeschoss zwischen der Büronutzung und einem Lager durch die Tragkonstruktion des Hallendaches durchbrochen. Es ist durch geeignete Ummantelung der Stahlkonstruktion zu verhindern, dass eine Brandausbreitung von einer Nutzungseinheit in die andere möglich ist. Dies soll durch beidseitiges Verkleiden der Träger in F 90 erreicht werden.
Gibt es irgendwelche Vorschriften, die etwas über die Länge der Verkleidung aussagen?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Elke Krichel