Trennwände müssen doch in derselben Feuerwiderstandsklasse ausgesteift werden. Wenn die Stahlkonstruktion die Aussteifung ist, muss sie bekleidet werden, F90, komplett. Die Frage kann man genauer nicht beantworten. Denn möglicherweise handelt es sich um andere Konstruktionen, etwa Einbauten? Diese müsste man kennen. Wenn es nur um das Schieben von Einbauten in der Länge geht, könnte man Steinwolle in die Durchdringung stopfen oder Fugenzöpfe usw. Es bleibt die Frage, wie sich die Konstruktionen verhalten, wenn sie einseitig im Feuer verbiegen oder verdrehen. Also man muss doch die Konstruktionen kennen.
Rohre und auch Kabelpritschen aus Metall müssen wir bekanntlich beidseitig der Durchführungen besonders befestigen.
Wie weit muss man Stahl bekleiden, damit er drüben nicht mehr heiß ist? Wer weiß das? Bei Rohrleitungen gibt es Prüfzeugnisse mit Angaben über die Länge der Dämmung. Die Längen sind nicht einheitlich, sondern abhängig von Material und Durchmesser, aber max. 1 m beidseitig. Wer kennt Regelungen für Stahlprofile?
MfG. G. Karstens