Hallo Frau Lösch,
Sie sprechen wahrscheinlich "Ihre" 1800-qm-Halle an (siehe Ihre anderen Threads).
Hier kann die Behörde aus meiner Sicht gar nichts fordern, wenn Sie die IndBauRl ordentlich einhalten. Und 1.800 qm ist der Grenzwert der Sicherheitskategorie K1, also noch ohne BMA zulässig.
Falls die Behörde etwas fordert, dann machen Sie die doch mal ganz höflich auf Nummer 51 Satz 1 VwVSächsBO
"Weitergehende Anforderungen, als in Sonderbauvorschriften festgelegt, können nur für atypische Fälle gestellt werden."
und Ziffer 1 Satz 2 IndBauRl (bei Ihnen Anhang A der Liste der TB)
"Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele des § 17 Abs. 1 SächsBO."
aufmerksam.
Gruß
Werner Müller